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VG Berlin, 06.07.2021 - 35 L 191.21 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- VG Berlin, 23.07.2020 - 35 L 276.20
Auszug aus VG Berlin, 06.07.2021 - 35 L 191.21
Die Einschätzung des Verordnungsgebers, dass das Konzept der bikulturellen Erziehung und des durchgehend zweisprachigen Unterrichts besonders gut umgesetzt werden kann, wenn drei Gruppen von Kindern mit verschiedener sprachlicher Befähigung zusammenkommen und (auch) voneinander lernen, ist nachvollziehbar und nicht sachfremd (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 23. Juli 2020 - VG 35 L 276/20 -, juris Rn. 23). - OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2018 - 3 S 67.18
Anspruch auf vorläufige Aufnahme an eine Staatliche Internationale Schule
Auszug aus VG Berlin, 06.07.2021 - 35 L 191.21
Hierbei durfte der Gesetzgeber davon ausgehen, dass sich die Vorschriften der Rechtsverordnung regelmäßig an dem pädagogischen und organisatorischen Konzept orientieren (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. November 2018 - OVG 3 S 67.18 -, Rn. 11 juris). - VG Berlin, 03.08.2020 - 35 L 254.20
Auszug aus VG Berlin, 06.07.2021 - 35 L 191.21
Das subjektive Recht auf Teilhabe an den vorhandenen Bildungseinrichtungen vermittelt keine durchsetzbaren Ansprüche auf Erfüllung bestimmter individueller Interessen, sondern berechtigt nur dazu, bei der Verteilung der sachlichen, personellen und inhaltlichen Leistungen schulischer Bildung gleichbehandelt und nicht ohne sachlichen Grund schlechter behandelt zu werden als andere Schülerinnen und Schüler (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 3. August 2020 - VG 35 L 254/20 -, juris Rn. 33 m.w.N.). - VG Berlin, 15.08.2018 - 9 L 335.18
Vorläufige Aufnahme in eine Grundschule
Auszug aus VG Berlin, 06.07.2021 - 35 L 191.21
Anhand dieses Maßstabs hat der Antragsgegner pädagogische und schulorganisatorische Überlegungen in den Blick zu nehmen und - umso mehr in Ansehung der besonderen pädagogischen Prägung der Regenbogen-Grundschule - SESB - innerhalb seines Gestaltungsspielraumes zu verknüpfen (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. August 2011 - OVG 3 S 71.11 -, BA S.2 sowie VG Berlin, Beschluss vom 15. August 2018 - VG 9 L 335.18 -, juris Rn. 14).